Aktuelles

Änderung der Corona-Verordnung

Am 2.6.2020 gilt eine neue Corona-Verordnung. Sie erleichtert uns den Spielbetrieb. Die Beschränkung auf maximal 5 Personen pro 1000 qm Spielfläche wurde aufgehoben. Ab 2.6. gilt dann, dass pro Spieler 10 qm Platz zur Verfügung stehen müssen. Die Mindestabstandsregeln und alle anderen Hygieneregeln gelten weiter. Hier ein Auszug aus der Verordnung:

§ 1

Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen

2.   Trainings- und Übungseinheiten

a)   mit Raumwegen dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen; dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen;

b)   mit einer Beibehaltung des individuellen Standorts, insbesondere Training an festen Geräten und Übungen auf persönlichen Matten, sind so zu gestalten, dass eine Fläche von mindestens 10 Quadratmetern pro Person zur Verfügung steht;

 

Den kompletten Text könnt ihr unter dem folgenden Link einsehen:

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten+gueltig+ab+2_+Juni

Öffnung der Sportanlagen

Der neuesten Fassung der Corona-Verordnung der Landesregierung folgend, hat die Stadt Mosbach, die Öffnung der Sportanlagen - unter Beachtung der Corona-Regeln - ab sofort freigegeben. Ein - wenn auch eingeschränkter - Betrieb der Sportanlagen ist damit wieder möglich. Der Sportbeauftragte der Stadt Mosbach, Herr Parzer, hat dies in der folgenden Mail am 13.5.2020 an die Vereine mitgeteilt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir freuen uns mit Ihnen, dass ab dem 11. Mai ein erster Schritt für den Einstieg in den Sportbetrieb erfolgen kann. Nach wie vor ist allerdings das Ziel der Corona-Verordnung, die Ausbreitung des Virus durch die Reduzierung der Kontakte der Menschen untereinander zu verlangsamen. 

Bitte gehen Sie verantwortungsbewusst mit der Öffnung der Sportanlagen um.

Sportvereine und Sportverbände haben sich bislang aktiv an der Umsetzung der geltenden Verordnungen beteiligt. Der Wertschätzung und hohen Akzeptanz des freien Sports ist es zu verdanken, dass die ersten Schritte in eine „neue Normalität im Sport“ gewagt werden können. 

Bitte beteiligen Sie sich verantwortungsbewusst an der Umsetzung dieser  Möglichkeiten. 

Die Sportler*innen werden eigene Leitlinien und Rituale für den Sport in einer neuen Normalität entwickeln. Diese Leitlinien können nur im Verein entwickelt werden, denn sie müssen genau dort auch aktiv gelebt werden. Den Verein als Ort des  gesellschaftlichen Austausches kann es in der bisher gewohnten Form noch nicht geben. 

Bitte nutzen Sie verantwortungsbewusst die neuen Chancen für den Sport. 

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie in Ihrer Arbeit unterstützen, die Sportanlagen und den Sportbetrieb gemäß der Corona-Verordnung in Baden-Württemberg zu öffnen.

Anbei übersenden wir Ihnen die gültigen Verordnungen beim Wiedereinstieg in den Sportbetrieb der Landesregierung Baden-Württemberg.

Neben den allgemeingültigen Regeln gelten für die  kommunalen Mosbacher Sportstätten folgende Regelungen:

  • Training im Freien ist grundsätzlich so zu organisieren, dass die Bestimmungen der Landesverordnung eingehalten werden können.
  • Bitte beachten Sie zusätzliche Handlungsempfehlungen Ihrer Sportfachverbände.
  • Der Zugang zu den Trainingsstätten muss so organisiert und beschränkt sein, dass die die in der Corona Verordnung genannte Personenobergrenze auf Sportanlagen nicht überschritten wird. Bei Sportanlagen, die durch mehrere Vereine gleichzeitig genutzt werden, erstellt die Verwaltung einen Belegungsplan, um die maximale Personenanzahl auf der Anlage zu gewährleisten. Ein Anrecht auf bisherige Trainingszeiten besteht nicht.
  • Bei abgeschlossenen Sportanlagen hat der Übungsleiter dafür zu sorgen, dass die Sportanlagen nach dem Trainingsbetrieb wieder verschlossen wird.
  • Nichtvereinsmitgliedern ist der Zugang zu verweigern bzw. darauf hinzuweisen, dass die Nutzung nur für Vereinsmitglieder möglich ist.
  • Trainingseinheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt. Eltern oder andere Angehörige haben keinen Zutritt zur Trainingsstätte.
  • Bei einem Trainingsgruppenwechsel ist im Belegungsplan eine Pause von mindestens 15 min einzuplanen, die für die Vorbereitung der Anlagen/Geräte für die nachfolgende Gruppe genutzt wird. (Beispiel: Trainingsgruppe A verlässt die Anlage um 19:00 Uhr; die Trainingsgruppe B hat dann frühestens um 19:15 Uhr Zutritt zur Anlage. Die Übergangszeit kann dann auch für die notwendigen Hygienemaßnahmen (Desinfektion) genutzt werden.
  • Eine gleichzeitige Belegung eines Sportplatzes mit verschiedenen Sportarten (z.B. Rasenfeld Fußball – Tartanbahn Leichtathletik) ist nicht erlaubt.
  • Gemäß der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) ist für jede Trainings- und Übungsmaßnahme ist eine verantwortliche Person zu benennen, die für die Einhaltung der in Absatz 2 genannten Regeln verantwortlich ist (§1, Absatz 3). Bitte geben Sie die Liste der verantwortlichen Personen an die Stadtverwaltung (z. Hd. Herrn Parzer) vor Aufnahme des Trainingsbetriebs weiter.
  • Für das Elzstadion gilt folgende Zugangsregelung (siehe Grafik anbei):

o            Trainingsgruppen auf dem Hauptplatz betreten diesen durch den Zugang über den Parkplatz

o            Trainingsgruppen auf dem Nebenplatz über das Rettungstor Nebenplatz

o            Trainingsgruppen auf dem Kunstrasen über die Zufahrt zum Kunstrasen

Wir sind dankbar für das große Engagement, das in den Vereinen erbracht wird. Vielleicht liegt darin sogar eine Chance, wieder enger zusammenzurücken und neuen ehrenamtlichen Schwung der Mitglieder zu erreichen.

Die entsprechende Beschilderung wurde an den Sportanlagen bereits ausgetauscht, so dass Ihrem Wiedereinstieg nichts im Wege steht.

Mit freundlichen Grüßen / Best regards

Philipp Parzer

Große Kreisstadt Mosbach

Sportbeauftragter

Umgang mit dem Corona-Virus (Deutscher Petanque Verband)

Der Deutsche Boccia Boule Petanque Verband hat folgende Regelungen herausgegeben, die sich an den "10 Leitplanken" des DOSB orientieren:

Distanzregelung einhalten

1. Es werden Spielfelder mit dem Fuß, einem Ast oder ähnlichen Hilfsmitteln in den Boden gezogen. Jedes Spielfeld muss immer einen Mindestabstand von 3m zum nächsten Spielfeld haben.

2. Es ist jederzeit ein Mindestabstand von 2m zu anderen Personen auf und um das Spielfeld einzuhalten. Die Teams einigen sich vor dem Spiel auf welcher Seite sich die Spieler der jeweiligen Teams während den Aufnahmen bewegen dürfen (Team-Zonen).

Körperkontakte auf ein Minimum reduzieren

3. Jede/r Spieler/in hat ein eigenes Maßband. Während eine Person misst, haben alle anderen Teilnehmer/innen den Mindestabstand von 2m einzuhalten.

4. Jede/r Spieler/in hat eine eigene Zielkugel. Unabhängig davon, wer die Zielkugel für die folgende Aufnahme wirft, darf hierfür immer nur diese eigene Zielkugel nutzen (auch bei ungültigem Zielkugelwurf).

5. Auf Plastik-Abwurfkreise wird bis auf Weiteres verzichtet.

6. Nach Feststellung der Punkte, nehmen die Spieler/in nach und nach hintereinander die eigenen Kugeln auf, wobei es untersagt ist, Kugeln anderer Spieler/innen mit der Hand zu berühren.

7. Auf den obligatorischen Händedruck sowie das „Abklatschen“ und andere Körperkontakte wird grund sätzlich verzichtet.

Freiluftaktivitäten präferieren

8. Es wird auf die Hallenbenutzung komplett verzichtet. Hygieneregeln einhalten

9. Es wird allen Teilnehmer/innen dringend empfohlen, während der Zeit in Gesellschaft anderer Menschen einen Mund-/NasenSchutz zu tragen.

10.In der Heuschnupfenphase wird es schwierig sein zwischen Allergikern und anders Erkrankten zu unterscheiden. Kranke Spieler/innen müssen unbedingt zu Hause bleiben (siehe InfoKasten links). Allergiker sollen Taschen tücher dabei haben und bei starkem Nießen den Platz rasch verlassen.

Trainingsgruppen verkleinern

12.Bei stark frequentierten Plätzen / begrenzten Spielflächen bieten sich feste Trainingszeiten für kleinere Trainingsgruppen an.

13.Bevorzugte Spielvarianten sind Tête à Tête (1:1) oder Doublette (2:2). Auf das Triplette (3:3) ist derzeit zu verzichten.

Risiken in allen Bereichen minimieren

14.Freizeitspieler/innen werden höflich auf die Leitplanken des DOSB und die Vorschläge des DBBPV und DPV hingewiesen.

 

Das Merkblatt ist als Anhang beigefügt.

 

Anhänge
2005207 DPV Corona Regeln 0429d.pdf [136.95Kb]
Hochgeladen Donnerstag, 18. Januar 2024 von Jonathan Lubach

Umgang mit dem Corona-Virus (Stadt Mosbach)

Der Sportbeauftragte der Stadt Mosbach hat am 7.5.2020 die nachfolgende Email verschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gestern haben Bundesregierung und Länderchefs weitere Lockerungen der Corna Maßnahmen beschlossen. Sportbetrieb soll unter Einschränkungen auf den Außenanlagen ab dem 11.5. wieder möglich sein. Unter welchen Bedingungen dies erfolgt, legen die verschiedenen Landesregierungen in ihren Verordnungen selbst fest.

Wie die Regelungen für Baden-Württemberg und insbesondere hier in Mosbach, aussehen können wir derzeit nicht sagen. Wir warten derzeit auf den Erlass der Landesregierung und werden im Anschluss die Regelungen zeitnah entsprechend umsetzen.

Ein Lockerung bzw. teilweise Öffnung der Sportanlagen kann erst erfolgen, wenn die gesetzliche Grundlage erfolgt ist. Ob dies jedoch zeitlich bis 11.5. erfolgen kann, ist derzeit nicht abzuschätzen. Selbstverständlich werden wir Sie darüber schnellst möglich informieren, bitten jedoch um Geduld und Verständnis bei der Wiederaufnahme des eingeschränkten Sportbetriebs.

 Mit freundlichen Grüßen / Best regards

 Philipp Parzer

 

 

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